Unsere Gremien

Gesamtkonferenz

Die Gesamtkonferenz setzt sich aus allen Lehrkräften sowie den sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Schule zusammen. Sie entscheidet über pädagogische und fachliche Fragen, die sich aus dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule ergeben und nicht in die Zuständigkeit der Schulkonferenz fallen. Dazu gehören beispielsweise die Themenbereiche Schulprogramm, Haushaltsmittel und Leistungsbewertung. Eltern- und Schülervertreter können beratend an Gesamtkonferenzen teilnehmen.

Die Rechte der Gesamtkonferenz sind durch § 133, Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) geregelt.

Schulkonferenz

Hessens Schulen haben besondere Rechte für eigene Entscheidungen. Zusätzlich zu Gesamtkonferenz, Schulelternbeirat und Schülervertretung ist die Schulkonferenz nach §§ 128 bis 132 des Hessischen Schulgesetzes ein weiteres Entscheidungsgremium.
Hessens Schulen haben besondere Rechte für eigene Entscheidungen. Zusätzlich zu Gesamtkonferenz, Schulelternbeirat und Schülervertretung ist die Schulkonferenz nach §§ 128 bis 132 des Hessischen Schulgesetzes ein weiteres Entscheidungsgremium. Sie bietet die Chance der Zusammenarbeit von Lehrerinnen und Lehrern und deren Eltern an einem Tisch und eröffnet die Möglichkeit, über Gruppeninteressen hinaus gemeinsam Schule zu machen.

Die Mitglieder der Schulkonferenz werden für zwei Jahre gewählt. Die Schulkonferenz tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen. Auf Antrag von einem Viertel der Mitglieder oder einer Personengruppe ist die Schulkonferenz unverzüglich einzuberufen.

Schulelternbeirat

Die von den Klassenelternschaften gewählten Klassenelternbeiräte bilden den Schulelternbeirat (§ 108 HSchG), der das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule ausübt (§ 110 HSchG).

Mehr über die Gremien erfahren Sie auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums unter www.kultusministerium.hessen.de in der Rubrik „Schulrecht“.

Drei-Linden-Schule
Bad Soden - Neuenhain